Caroline Winkel

Caroline Winkel

Kinder- und Jugendschutzbeauftragte

✉ c.winkel@gmx.de

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Brandenburg das neue Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG). Dieses Gesetz schafft verbindliche Anforderungen und klare Standards für alle Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – dies betrifft unmittelbar auch die Sportvereine im Landkreis Teltow-Fläming.

Was ist neu im BbgKJG?

Das BbgKJG setzt zentrale Schwerpunkte, die die Sportvereine direkt betreffen:

  • Kindeswohl im Fokus:
    Bei jeder Entscheidung und jeder Maßnahme steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle.
  • Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung:
    Junge Menschen haben nun gesetzlich verankerte Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei allen sie betreffenden Angelegenheiten.
  • Pflicht zur Erstellung von Schutzkonzepten:
    Jeder Verein, der mit jungen Menschen arbeitet, ist gesetzlich verpflichtet, ein Schutzkonzept zur Prävention und zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung vorzuhalten und umzusetzen.
  • Einrichtung von unabhängigen Ombudsstellen:
    Kinder und Jugendliche erhalten Zugang zu neutralen und unabhängigen Anlaufstellen bei Konflikten.
  • Inklusive Angebote als Standard:
    Alle Angebote für Kinder und Jugendliche müssen inklusiv gestaltet sein und barrierefrei zur Verfügung stehen.

Was heißt das konkret für unsere Sportvereine?

Aus dem neuen BbgKJG ergeben sich unmittelbare Verpflichtungen für jeden Sportverein:

  • Entwicklung eines internen Kinderschutzkonzepts,
  • Klare Benennung einer Ansprechperson Kinderschutz im Verein,
  • Verpflichtende Qualifizierungen und regelmäßige Schulungen der Trainerinnen und Betreuerinnen,
  • Etablierung einer Beteiligungskultur für Kinder und Jugendliche.

Unser Gütesiegel – seit 2019 eine verlässliche Unterstützung

Bereits seit 2019 bietet der Kreissportbund Teltow-Fläming mit dem Gütesiegel „Kinderschutz im Sport in Teltow-Fläming“ praktische Hilfestellungen und konkrete Anleitungen für die Sportvereine im Bereich Kinderschutz.

Bereits im vergangenen Jahr haben wir die Richtlinie für das Gütesiegel umfassend überarbeitet und finalisieren diese aktuell auf Wunsch der Mitgliederversammlung gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus einigen engagierten Sportvereinen des Landkreises, um die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen bestmöglich zu gewährleisten.

Welche Vorteile bietet unser Gütesiegel Kinderschutz?

  • Rechtssicherheit und klare Strukturen
  • Öffentliche Positionierung und Vertrauen von Eltern und Mitgliedern
  • Vorrangige Behandlung bei Förderanträgen

Fazit:

Das neue BbgKJG stellt uns alle vor Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, den Kinderschutz nachhaltig im Sportverein zu verbessern. Unser Gütesiegel unterstützt konkret dabei – strukturiert, praxisnah und kostenfrei.